Für die Befolgung nachstehender Punkte sowie der Weisungen des Hauswarts
sind wir Ihnen sehr dankbar.
Die Wohnung kann am Anreisetag frühestens um 16.00 Uhr
bezogen werden und muss am Abreisetag spätestens um 9.00 Uhr geräumt werden.
Die Haus- und Wohnungstür sowie die Garagen sind beim
Verlassen des Hauses bei Dunkelheit stets zu schliessen.
Die Wohnung muss vom Mieter selbst einer täglichen
Reinigung unterzogen werden. Die Endreinigung für die Übergabe an den
nächsten Mieter wird vom Hauswart durchgeführt.
Für den Kehricht sollen stets die entsprechenden Säcke
verwendet werden. Diese sind in den Containern der Gemeinde Bellwald auf der
gegenüberliegenden Strassenseite zu deponieren. Für die Altstoffsammlung von
Zeitungen, Büchsen und Glas stehen im Dorf verschiedene Sammelplätze zur
Verfügung.
In der kalten Jahreszeit sollen die Fenster nur zur
notwendigen Lüftung offen gelassen werden, damit keine Wärme verloren
geht und keine Gefahr für das Einfrieren der Wasserleitungen besteht.
Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sollen sorgfältig
behandelt werden; sie dürfen nicht verschoben oder ins Freie gebracht werden.
Das Geschirr darf nicht zwischen den Wohnungen ausgetauscht
werden.
Bei leichtem Schneefall bitten wir alle Mieter, die
Schneeräumung gemeinsam entlang den Markierungen vorzunehmen. Handgeräte sind
vorhanden. Bei starkem Schneefall wird der Hauswart den Platz mit der Maschine
frei räumen.
Skis und Schlitten dürfen ausschliesslich in den Skischränken
ausserhalb des Hauses deponiert werden. Für Skischuhe und das Reinigen von
Schuhen ist das Untergeschoss vorgesehen.
Die Waschmaschine und der Wäschetrockner stehen allen Mietern
gemeinsam zur Verfügung und müssen nach Gebrauch gereinigt werden.
Der Raumtrockner kann für nasse Kleider und Schuhe benutzt
werden. Bitte alle Türen und Fenster während des Gebrauchs geschlossen halten.
Die Kurtaxen werden von uns verrechnet und an das
Tourismusbüro weitergeleitet. Sie erhalten von uns beim Bezug der Wohnung eine
Gästekarte.
Die Wohnung ist vor der Abreise ordentlich und mit komplettem
Inventar zu übergeben. Geschirr und Bachofen sind zu reinigen; Bett- und
Frottiertücher sind gefaltet im Badezimmer zu stapeln; der Abfall ist zu
entsorgen.
Die Schlussabrechnung mit dem Hauswart muss vor der Abreise
vorgenommen werden. Wir bitten um sofortige Meldung und Bezahlung von
beschädigten oder zerbrochenen Gegenständen an den Hauswart.
Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr soll absolute Ruhe bewahrt
werden, damit kein Mieter in seiner Nachtruhe gestört wird. Radios und TV sollen
lediglich auf Zimmerlautstärke eingestellt und alle Türen stets leise
geschlossen werden.
Im Verhältnis mit den Mitmietern gilt die gegenseitige
Rücksichtnahme und Toleranz als oberster Grundsatz.
Chalet zum Hirsch****
Maja und Hanspeter Thalmann-Dietrich
Im Schwizergut 13
CH-8610 Uster